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50. Deutscher
Verkehrsgerichtstag empfiehlt:
E-Bike sind nichts für Kinder
Pedelec, Segway, Bierbike : Lust oder Last?
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Beim
50. Deutschen Verkehrsgerichtstag, der vom 25. bis 27. Januar 2012 in
Goslar ausgerichtet wurde, veröffentlichte der Arbeitskreis VI die
folgenden Empfehlungen betreffs Pedelecs und E-Bikes: 1.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert zu regeln, dass Fahrräder mit
Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer
maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt ausgestattet sind, dessen
Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv
verringert und beim Erreichen von 25 km/h oder beim Abbruch des
Mittretens unterbrochen wird, auch dann Fahrräder sind, wenn sie über
eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h verfügen. Auch den Fahrenden
dieser Pedelecs 25 wird das Tragen von Fahrradhelmen und der Abschluss
einer privaten Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. 2.
Der Arbeitskreis stellt fest, dass Pedelecs für die Benutzung durch
Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet sind. 3.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert zu regeln, dass schnelle Pedelecs mit
einer Unterstützung der Radfahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von
45 km/h insbesondere in Hinblick auf Fahrerlaubnisrecht,
Helmtragepflicht und Zulassungsrecht als Kleinkrafträder zu behandeln
sind. Die Industrie wird aufgefordert, hierfür zeitnah geeignete Helme
zu entwickeln. 4.
Der Arbeitskreis fordert die Bundesregierung auf, sich für die
Beibehaltung der 250-Watt-Begrenzung in der neuen europäischen
Betriebserlaubnisverordnung einzusetzen. 5.
Die Beteiligung der Pedelecs an Verkehrsunfällen ist bei der
Unfallaufnahme gesondert zu erfassen und wissenschaftlich auszuwerten.
Sofern sich eine überproportionale Unfallbeteiligung ergibt, hat der
Gesetzgeber kurzfristig erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. 6. Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass Fahrzeuge, wie sogenannte Bierbikes, die offensichtlich überwiegend dem Alkoholkonsum und nicht der Fortbewegung dienen, einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Straßen bedürfen. Der Arbeitskreis fordert, eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis dazu zu schaffen.
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